Wie beim Flug zum Mond, safety first

CE-Konformität

Safety first

Wie beim Flug zum Mond, geht es bei der CE-Konformiät vor allem um die Sicherheit des Menschen.

Gesetzliche Ausgangslage

Maschinen, die in der Schweiz oder in der EU auf den Markt gebracht werden, müssen den europäischen Richtlinien entsprechen (CE-Konformität). Eine besondere Herausforderung ist die Konformität der gesamten Maschine zu beweisen. Es reicht leider nicht, wenn alle Baugruppen CE-konform sind. Es muss auch die Konformität der ganzen Anlage dargelegt werden. Das Einhalten der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist dafür häufig alleine nicht ausreichend. Dazu kommen noch verwandte Regelwerke – wie zum Beispiel die funktionale Sicherheit – welche beachtet werden müssen.

Selber machen oder outsourcen?

Für normale Maschinen dürfen Sie die CE-Konformität selbst beweisen. Speziell für die funktionale Sicherheit haben wir hier ein 26-Seitiges White-Paper zusammengestellt, welches Ihnen bei der praktischen Umsetzung helfen kann. Auch können Ihnen unsere Traktate zu spezifischen Fachthemen weiterhelfen. Falls Sie einen Outsourcing-Partner suchen, so empfehlen wir uns gerne.

Unsere Dienstleistungen

Wir begleiten Sie, und stellen für Sie den Nachweis der CE-Konformität her. Je nachdem was erforderlich ist, wenden wir weitere Richtlinien und Regelwerke an. Falls nötig ziehen wir auch staatlich regulierte Stellen zu. Häufig ist dies der Fall bei bei industriellen Druckgeräten, welche der Druckgeräterichtlinie unterstellt sind. Ähnlich ist es gelagert bei explosiven Umgebungen, welche der ATEX-Richtlinie (atmosphère explosive) unterstehen. Da wir selbst langjährige Erfahrung als Hersteller von Maschinen haben, wissen wir selbst nur gut genug, wo die Hürden der Umsetzung der Maschinenrichtlinie sind. Mit uns haben Sie einen Praktiker an Ihrer Seite!

Erster Schritt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns Sie kennenzulernen. Ihre Kontaktperson: Dr. ing. Marcel Sonderegger +41 79 702 58 66