Wie beim Flug zum Mond, safety first

Druckgeräterichtlinie DGRL

2014/68/EU, SR 930.14

Wie beim Flug zum Mond, geht es bei der CE-Konformiät vor allem um die Sicherheit des Menschen.

Gesetzliche Ausgangslage

Der Betreiber muss Druckgeräte der SUVA melden. Die Marktüberwachung in der Schweiz erfolgt durch das SECO, welches es delegiert hat an den SVTI (schweizerischen Verein für technische Inspektionen), welche dann die behördlichen Aufgaben wahrnehmen. Nun anhand von einigen Beispielen soll Ihnen hier die Druckgeräterichtlinie näher gebracht werden:

Schnellkochtopf

Ein Schnellkochtopf ist ein Druckgerät
Der altbekannte Dampfkochtopf aus Mutters Küche.

Nun, ist Mutters Dampfkochtopf ein Druckgerät? Nun die Frage: darf es einfach so auf den Markt gebracht werden? Ein Blick auf den Boden eines Konkurrenzproduktes zeigt schnell, dass dies nicht so einfach ist:

CE-Kennzeichen
Das Typenschild sagt: Volumen 3.5l und maximal 12 bar

Die zwei Kennzahlen PS=12bar und V=3.5l zeigt sofort auf unter welche Kategorie der Dampfkochtopf fällt: Die Multiplikation dieser zwei Werte ergibt: PS*V=42barL, also gerade noch unter der 50barL-Linie.

Ein Schnellkochtopf ist ein Druckgerät
Diagramm der Richtlinie für Schnellkochtöpfe

Alles klar: Muttis Dampfkochtopf fällt auf den ersten Blick in die Kategorie I (hellblauer Bereich). Jedoch steht eine Anmerkung beim Diagramm, welches für Schnellkochtöpfe ein strengeres Vorgehen verlangt: "Als Ausnahme hiervon sind Schnellkochtöpfe einer Entwurfskontrolle nach einem Prüfverfahren zu unterziehen, das mindestens einem der Module der Kategorie III entspricht."

Modulkategorien Dampfdruckgeräte
Kategorien und Module

Die Kategorie definiert, welche Module durchlaufen werden müssen. Denn sobald man aus der Kategorie I in die Kategorie II oder höher fällt, braucht man zwingend eine notifizierte Stelle! Im Fall des Schnellkochtopfs kann somit der Hersteller nicht mehr auf eigene Verantwortung erklären, dass das Produkt den Rechtsvorschriften entspricht.

Unsere Dienstleistungen

Wir begleiten Sie, und stellen für Sie den Nachweis der CE-Konformität her. Je nachdem was erforderlich ist, wenden wir weitere Richtlinien und Regelwerke an. Falls nötig ziehen wir auch staatlich regulierte Stellen zu. Da wir selbst langjährige Erfahrung als Hersteller von Maschinen haben, wissen wir selbst nur gut genug, wo die Hürden der Umsetzung der Druckgeräterichtlinie sind. Mit uns haben Sie einen Praktiker an Ihrer Seite!

Erster Schritt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns Sie kennenzulernen. Ihre Kontaktperson: Dr. ing. Marcel Sonderegger +41 79 702 58 66